Sie können nicht in die Praxis kommen? Ich übernehme gerne auch Hausbesuche! Ob Ihre Therapie als Hausbesuch erfolgen soll, entscheidet der verordnende Arzt. Dies ist der Fall, wenn Sie aus medizinischen Gründen – alters-, krankheits- oder verletzungsbedingt – keine Praxis aufsuchen können. Der Hausbesuch muss dann auf dem Rezept extra vermerkt sein. Sie haben natürlich auch die Möglichkeit, die Gebühren für einen Hausbesuch selbst zu tragen, wenn dieser nicht verordnet ist.
Ich bemühe mich in jedem Fall, Sie optimal zu unterstützen. Sprechen Sie mich einfach darauf an. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich Hausbesuche nur im Einzugsgebiet der Praxis durchführen kann. Dies ist von den Sozialversicherungsträgern so vorgesehen. Darüber hinausgehende Wege werden mir von den zuständigen Kassen leider nicht vergütet.